Hamburger Schüler:innen-Zeitungspreis

services – Starthilfe

Starthilfe für neu gegründete Schülerzeitungen

Für neugegründete bzw. geplante Schülerzeitungen gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) eine Starthilfe von maximal 500 Euro pro Zeitung. Bis zu dieser Höhe werden Kosten für die Ausstattung der Redaktion erstattet (wie z.B. Fotokamera, Diktiergerät, Software für Layout/Digitalpublishing). Die Unterstützung gilt ausdrücklich auch für Online-Zeitungen und wird nur nach Vorlage der folgenden Angaben bewilligt:

  1. Zusicherung, dass die Zeitung von Schülerinnen und Schülern verantwortet wird (Ausnahme Grund- und Förderschulen),
  2. Vorlage einer inhaltlichen Planung der ersten Ausgabe bzw. der ersten Ausgabe,
  3. Konkrete Kostenvorschläge für die Anschaffungen.

Die Unterlagen/Nachweise sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten „Antrag auf Starthilfe“ einzureichen. Die BSB sendet nach Prüfung eine Übernahmebestätigung und ein Muster für eine Auslagenrechnung zu. Die Kosten sind zunächst von den Antragstellenden auszulegen. Im Anschluss müssen die Originalbelege zusammen mit dem Antrag, der Übernahmebestätigung und der Auslagenrechnung an die BSB gesendet werden. Falls die Zeitung nicht erscheint, ist die Starthilfe zurückzuzahlen. Schulen, die in den vergangenen vier Jahren eine Starthilfe erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt. Der Antrag für die Starthilfe ist zu senden an:


Behörde für Schule und Berufsbildung
z.Hd. Thomas Bressau (B3-WS)
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg.